Ob Sie mit einem aktiven Fehler im Fehlerspeicher die Hauptuntersuchung (HU/AU) bestehen, hängt vom jeweiligen Fehler ab. Ist eine abgasrelevante Störung (wie die Motorkontrollleuchte) oder ein sicherheitskritischer Fehler (z. B. im ABS- oder Airbag-System) hinterlegt, gilt die Hauptuntersuchung in der Regel als nicht bestanden. Es empfiehlt sich daher, Fehler vor dem TÜV-Termin bei uns auslesen und beheben zu lassen.
