Ja, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, den aktuell gültigen Untersuchungsbericht bis zur nächsten HU aufzubewahren. Auf Verlangen müssen Sie ihn zuständigen Personen (z. B. bei einer Verkehrskontrolle) vorzeigen. Spätestens bei der Anmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle wird der Originalbericht zwingend benötigt.
