Gesetzlich dürfen Sie den Termin für die Hauptuntersuchung überhaupt nicht überziehen. Die Toleranzgrenze bei einer Verkehrskontrolle liegt bei zwei Monaten. Ab dem dritten Monat droht ein Bußgeld von 15 Euro, ab dem vierten 25 Euro. Sind Sie mehr als acht Monate überfällig, kostet es 60 Euro und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Zudem verlangen Prüforganisationen bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten eine vertiefte Prüfung, die extra kostet.
