Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten, gehört die Achsvermessung im Rahmen der Schadensfeststellung und Reparatur standardmäßig zu den Kosten, die von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden. Bei Kaskoschäden (z. B. nach einem schweren Aufprall gegen einen Bordstein) hängt es von Ihrem Tarif ab – hier empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit Ihrer Versicherung vor der Beauftragung.