Um Geschäftsprozesse einfacher und effizienter zu gestalten, wurden durch die Änderung des §14 des Umsatzsteuergesetztes ab dem 01. Juli 2011 gemäß des Steuervereinfachungsgesetztes mit dem die EU-Richtlinie 2010/45/EU umgesetzt wurde, elektronische Rechnungen und klassische Papierrechnungen gleichgestellt.
Somit sind elektronische Rechnungen laut Gesetz ebenso zu verarbeiten wie Rechnungen, die über den Postweg versendet werden. Neben dem Umweltaspekt ist diese Anpassung natürlich auch vom administrativen Standpunkt eine erhebliche Erleichterung für Auftraggeber bei der Archivierung von Rechnungen (in Deutschland müssen Rechnungen gemäß § 14d des Umsatzsteuergesetzes 10 Jahre archiviert werden).
Reifen Helm bietet diese automatisierte Variante der Rechnungsstellung für seine Kunden an, natürlich ist auch der klassische Versand möglich, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.
Jeder Kunde ist entsprechend verpflichtet, dem elektronischen Versand von Rechnungen zu zustimmen, was durch die Annahme unserer AGBs erfolgt.
Sparen Sie nicht nur sich ein wenig Zeit, sondern leisten Sie damit auch gleichzeitig einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz.