Wenn Sie der Schlag trifft!

Es bedarf nicht immer viel: Ein kleiner Stein, ein Knall und dazu noch ein Schlagloch und schon wird die Windschutzscheibe zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko für Sie und alle Insassen.

Doch wann darf repariert werden und wann muss die Scheibe ausgetauscht werden?

  • Grundsätzlich darf im Fernsichtfeld des Fahrers keine Reparatur durchgeführt werden. Dieses Feld ist ein Streifen von 29 cm Breite, ausgehend von der Lenkradmitte.
  • Auch bei Rissen von 2,5 cm Länge hat ein Austausch der Scheibe zu erfolgen
  • Liegt der Steinschlag weniger als 10 cm vom Scheibenrand entfernt, muss die Scheibe ebenso ausgetauscht werden.


Natürlich können Sie vorerst vielleicht noch weiterfahren, aber bedenken Sie, dass weitere Unebenheiten auf der Straße und weitere Steinschläge die Sicherheit der Scheibe extrem reduzieren. Gerade bei Rissen um Fernsichtfeld des Fahrers kann es schnell zu Lichtbrechungen kommen, die zur einer Ablenkung führen können.

Aber spätestens bei der nächsten TÜV-Hauptuntersuchung werden Sie um einen Austausch nicht drum herumkommen, denn es geht schließlich nicht nur um die Sicherheit des Fahrers, sondern auch anderer Verkehrsteilnehmer.

Also, beachten Sie unsere Hinweise zu Steinschlägen und wie Sie schnell merken, ob repariert oder ausgetauscht werden muss. Selbst kleine Risse, die nur ausgebessert werden brauchen, können sich auch kurz oder lang zu einem größeren Sicherheitsrisiko entwickeln, wenn Sie nicht schnell reagieren.