Wer viel unterwegs ist, muss natürlich auch dafür sorgen, dass der fahrbare Untersatz immer optimal in Schuss ist und entsprechend gepflegt. Auch der Gesetzgeber hilft dabei mit der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU oder im Volksmund „TÜV“, wobei der TÜV kein Monopol mehr auf diese Untersuchung hat) und der gleichzeitig stattfindenden Abgasuntersuchung (AU).
Immer wieder tauchen Fragen zu den Untersuchungen auf und wir geben Ihnen Antworten:
Durch wen wird die Abgas- und Hauptuntersuchung durchgeführt?
Die AU kann in einer Werkstatt mit AU-Anerkennung, aber auch in einer Prüfstelle wie dem TÜV durchgeführt werden.
Die Hauptuntersuchung darf nur durch eine autorisierte Prüforganisation, wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt werden. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht mehr extra dorthin fahren, denn ein kompetenter Sachverständiger kommt zu uns in die Servicezentrale und führt dort die HU durch.
Wann muss die HU erfolgen?
Bei jeder Untersuchung erhalten Sie eine Plakette auf dem Nummernschild, von dem sich der nächste Termin einfach ablesen lässt. In der Mitte der Plakette finden Sie das Jahr, in dem die HU fällig ist. Die Zahl oben in der Mitte markiert den Monat, wann die nächste Untersuchung stattfinden muss.
Die erste Untersuchung eines PKW ist nach drei Jahren fällig, alle weiteren HUs erfolgen dann im Abstand von zwei Jahren. Für die HU und die AU gelten dieselben Termine, weil sie mittlerweile parallel durchgeführt werden.
Natürlich können Sie Ihr Fahrzeug bei uns auch zwischenzeitlich kontrollieren lassen, damit Sie bei den Untersuchungen keine bösen Überraschungen erleben, sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter für einen Termin an.
Unsere Leistungen im Überblick:
Ihre HU/AU-Voruntersuchung
von Reifen Helm
Damit bei Ihrer nächsten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO alles glatt geht, überprüfen wir Ihr Fahrzeug an unseren Prüftagen kostenlos. Nach Absprache stellen wir darauf Ihr Fahrzeug gerne zur HU/AU-Untersuchung vor und ersparen Ihnen damit lästige Wege und Wartezeiten. Praktisch.