Sicher auf Achse – mit UVV Prüfungen bei Reifen Helm

Als Unternehmer ist Ihnen die Unfall-Verhütungsvorschriften (UVV) natürlich geläufig. Sicherheit am Arbeitsplatz – und dazu gehören laut BGV D29 natürlich auch Firmenfahrzeuge – geht nun einmal vor und diese Vorschriften regeln die gesetzlichen Vorgaben für jedes Unternehmen mit den jeweiligen Mitarbeitern bezüglich der einzuhalten Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz. Insbesondere als Teil der berufsgenossenschaftlichen Verordnung gilt die UVV als unverzichtbarer und zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit für Fuhrparkleiter und Fuhrparkverantwortliche – nämlich genau Sie!

Jeder, der die Verantwortung für Mitarbeiter trägt, trägt auch die Verantwortung für deren Sicherheit. Das gilt insbesondere Kollegen, die viel mobil unterwegs sind. Von der Warnwestenpflicht, über den Verbandskasten bis hin zur Ladungssicherung mit Prüfung durch Fahrer und Sachverständige liefert die UVV exakte Vorgaben, an die sich jeder mobile Kollege und deren Verantwortlichen zu halten haben. Selbst bei nachweisbaren Gesetzesverstößen durch den Fahrer ist ganz klar definiert, wer für den entstandenen Schaden die Konsequenzen zu tragen hat, nämlich der Fahrzeughalter, also im schlimmsten Fall Sie!


UVV – Einmal im Jahr ein Muss!

Einmal im Jahr müssen die Fahrzeuge dem UVV-Check unterzogen werden, so schreibt es die Berufsgenossenschaft vor. Dieser kann auch im Rahmen von Inspektionen oder Wartungen vorgenommen werden und muss schriftlich dokumentiert werden. Die verbindlichen Dokumente unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von einem Jahr, also mindestens bis zum nächsten Fahrzeugcheck, im Idealfall durch den amtlichen Vordruck der Berufsgenossenschaft.

Achtung: Die UVV Prüfungen dürfen ausschließlich von einem Sachkundigen vorgenommen werden.


Ihre Checkliste zur Erfüllung der Vorschriften:

  • Fahrereinweisung:
    Jeder Nutzer von Dienstwagen muss eine schriftlich dokumentierte Einweisung in die allgemeinen und die für die vorhandenen Fahrzeuge geltenden Vorschriften der Unfallverhütung erhalten. Neuerungen und Veränderungen, wie beispielsweise neue Fahrsichertheits- und Assistenzsysteme bei neuen Firmenwagen werden ebenso in der entsprechenden Dokumentation aufgeführt. So sicher Sie nicht nur Ihre Fahrer, sondern auch sich selbst.

  • Original Führerschein:
    Dem Fahrzeughalter, in der Regel nimmt diese Position der Fuhrparkleiter ein, obliegt die regelmäßige Kontrolle der einzelnen Führerscheine. Auch bei einmaligen Fahrten ist diese Vorschrift einzuhalten. In diesem Zusammenhang zählt nur die Kontrolle des Original-Führerscheins, Kopien sind unzulässig.

  • Ladungssicherung:
    Sicherheit im Straßenverkehr ist das oberste Gebot, gerade bei Transporten von Materialien oder gewerblichen Gütern hat die Sicherung der Ladung erste Priorität. Zu schnell kann bei einem Bremsmanöver ein kleiner Karton zu einem richtigen Geschoss werden. Der Fahrzeughalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Equipment zur Verfügung zu stellen, das die optimale Sicherung der Ladung garantiert. Im Laderaum müssen mindestens vier Zurrgurte vorhanden sein und der Bereich oberhalb der Rückenlehne muss durch Gitter oder Netze vor der Ladung geschützt sein. Die Fuhrparkverantwortlichen haben die Pflicht, die Fahrer in die Handhabung sowie entsprechende Vorschriften einzuweisen.

  • Prüfung vom Fachbetrieb:
    Reifen Helm ist der Fachbetrieb für die jährliche UVV-Prüfung und damit Ihr idealer Partner. Wir erstellen Ihnen eine einwandfreie Dokumentation zur Archivierung und ggfls. Vorlage bei der Berufsgenossenschaft und garantieren die exakte Einhaltung aller relevanten Vorschriften.

 

Bei Versäumnissen drohen Konsequenzen!

Wer als Fuhrparkverantwortlicher gegen Richtlinien und Vorschriften der UVV verstößt, muss mit Konsequenzen seitens der Berufsgenossenschaft rechnen. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle bei Mitarbeitern können bei Missachtung von Vorgaben oder Versäumnissen Versicherungsleistungen verweigert werden.
Ein ordnungsgemäßes Handeln im Sinne der Berufsgenossenschaft ist also Pflicht für Sie als Arbeitsgeber, sonst besteht seitens des Mitarbeiters die Möglichkeit, seinen Arbeitsgeber in Regress zu nehmen und Schadensersatz zu verlangen. Allerdings können solche Ansprüche seitens des Unternehmens auch auf den Fuhrparkverantwortlichen übertragen werden, wenn ihm fehlerhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Zudem können bei Versäumnissen auch Bußgelder aufgrund von Ordnungswidrigkeiten in Höhe von bis zu € 10.000 erhoben werden.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die UVV-Prüfung jetzt gleich als festen Teil Ihrer Jahresplanung mit einbinden. Wir beraten Sie da gerne individuell und persönlich, damit Ihre Mitarbeiter und Sie sich vollkommen sicher fühlen.